versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB etc. (Einsprache Strafbefehl) | Strassenverkehrsgesetz SVG
Dispositiv
- Das Berufungsverfahren wird infolge Rückzugs am Geschäftsverzeichnis ab- geschrieben.
- Es werden keine Kosten erhoben.
- [Rechtsmittelbelehrung]
- [Mitteilung an:]
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
«I_NAM» «I_ALI» «I_BEM» Verfügung vom 10. Juni 2025 mitgeteilt am 10. Juni 2025 Referenz SR1 25 20 Instanz Erste strafrechtliche Kammer Besetzung Moses, Vorsitz Parteien A._____ gegen B._____, Beschuldigter vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Patrick Dietrich Gegenstand versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB etc. (Einsprache Strafbefehl) Anfechtungsobj. Urteil Regionalgericht Plessur vom 4. Dezember 2023, mitgeteilt am 25. Mai 2025 (Proz. Nr. 515-2023-54)
2 / 3 In Erwägung, – dass die A._____ am 13. Dezember 2023 gestützt auf Art. 399 Abs. 1 StPO Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Plessur vom 4. Dezember 2023 anmeldete, – dass das Regionalgericht Plessur mit der Mitteilung des schriftlich begründeten Urteils am 25. Mai 2025 die Anmeldung zusammen mit den Akten dem Beru- fungsgericht übermittelte (Art. 399 Abs. 2 StPO), – dass die A._____ die Berufung am 5. Juni 2025 (Poststempel) zurückzog, – dass bei einem Rückzug des Rechtsmittels das Verfahren mit der Rückzugser- klärung unmittelbar beendet wird und der Abschreibungsverfügung nur noch de- klaratorischer Charakter zukommt (vgl. BGE 141 IV 269 E. 2.2.3), – dass das Verfahren einzelrichterlich erledigt werden kann (Art. 388 Abs. 2 StPO; Art. 9 Abs. 2 GOG), – dass der Rückzug bereits vor der Einreichung der Berufungserklärung erfolgte, weshalb weder Kosten zu erheben noch Entschädigungen zuzusprechen sind,
3 / 3 wird verfügt: 1. Das Berufungsverfahren wird infolge Rückzugs am Geschäftsverzeichnis ab- geschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. [Rechtsmittelbelehrung] 4. [Mitteilung an:]